Teilzeit-rente: spanien bringt blockade an verwaltungsstellen zum rollen!

Madrid – Ein Hoffnungsschimmer für Tausende Beamte und Angestellte in Spanien: Die Teilzeitrente, seit über einem Jahr nahezu zum Stillstand erstarrt, könnte bald wieder Realität werden. Das spanische Ministerium für Inklusion, Sozialversicherung und Migration arbeitet fieberhaft an einem entsprechenden Erlass, der die lange festgefahrene Situation aufbrechen soll.

Ein juristisches minenfeld

Die Wurzel des Problems liegt in einer Gesetzesänderung aus dem April 2025. Diese verschärfte die Bedingungen für sogenannte „Relevo“-Verträge, die für die Teilzeitrente unerlässlich sind. Die Folge: Öffentliche Verwaltungen konnten diese Anforderungen nicht erfüllen, da der „Relevo“-Mitarbeiter nun einen unbefristeten und Vollzeitvertrag benötigt – eine Hürde, die im öffentlichen Sektor, wo Budgets und Personalbeschränkungen herrschen, schwer zu überwinden ist. Bürgermeisterämter, Universitäten und andere Einrichtungen, die rund die Hälfte der Betroffenen bündeln, sahen sich gezwungen, die Teilzeitrentenprozesse zu stoppen.

Cleverer schachzug: flexibilität durch ausnahmen

Cleverer schachzug: flexibilität durch ausnahmen

Der geplante Erlass zielt darauf ab, diese Blockade zu umgehen. Er sieht zwei Wege vor, um die Anforderung an den „Relevo“-Mitarbeiter zu erfüllen. Zum einen soll es möglich sein, Kandidaten zu berücksichtigen, die bereits ein Auswahlverfahren bestanden haben, aber noch keine feste Anstellung erhalten haben. Zum anderen wird die Einstellung von befristeten Mitarbeitern ermöglicht, deren Position an ein laufendes öffentliches Stellenangebot gebunden ist. Ein pragmatischer Ansatz, der die Flexibilität des öffentlichen Sektors berücksichtigt, ohne die rechtlichen Vorgaben zu ignorieren.

Die Gewerkschaften CCOO und UGT haben sich bereits in den Verhandlungen mit der Regierung an diesem Kompromiss beteiligt. Allerdings drängen sie darauf, den Anspruch auf Teilzeitrente auch auf Beamte im aktiven Dienst, befristete Mitarbeiter und Angestellte auszudehnen – eine Forderung, die in den kommenden Wochen sicherlich noch zu Diskussionen führen wird.

Wer profitiert und wie?

Wer profitiert und wie?

Grundsätzlich ermöglicht die Teilzeitrente es Arbeitnehmern, das Rentenalter zwischen zwei und drei Jahren vorzuziehen. Im Gegenzug reduzieren sie ihre Arbeitszeit und ihr Gehalt im gleichen Verhältnis, während sie gleichzeitig einen Teil ihrer Rente erhalten. Voraussetzung sind ein Mindestalter (bis zu drei Jahre vor der regulären Altersgrenze) und eine bestimmte Mindestversicherungsdauer – in der Regel etwa 33 Jahre. Die Reduzierung der Arbeitszeit muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen, üblicherweise zwischen 25 % und 50 %. Dieser Teil der Arbeitszeit wird dann von dem sogenannten „Relevo“-Mitarbeiter übernommen.

Die rente im blick: mehr als nur eine reduzierung

Die rente im blick: mehr als nur eine reduzierung

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Teilzeitrente die Rente nicht zwangsläufig mindert, insbesondere wenn ein „Relevo“-Vertrag vorliegt. Denn auch während der Teilzeitphase werden weiterhin Beiträge gezahlt. Die Berechnung der Rente erfolgt auf Basis der bis zum Zeitpunkt der Teilzeitrente angesammelten Beitragsgrundlagen, nicht auf Basis derer, die bei Vollzeitbeschäftigung bis zur regulären Rente angefallen wären. Die neue Regelung erlaubt zudem die flexible Anrechnung von Arbeitszeiten – beispielsweise über Tage, Wochen oder Monate – solange die vereinbarte Reduzierung der Arbeitszeit eingehalten wird.

Die Zahl spricht für sich: Nahezu 700.000 Menschen in Spanien waren von der Blockade betroffen. Mit dem neuen Erlass könnte nun ein wichtiger Schritt zur Entlastung dieser Gruppe und zur Modernisierung des spanischen Rentensystems getan werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen der Gewerkschaften nach einer Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Beamte berücksichtigt werden.